ProW garantiert Kontrolle

Die Bürgerliste ProWildon ist aufgrund des Wählerwillens künftig nur noch mit einem Mandat im Gemeinderat vertreten.
Laut Gemeindeordnung stellt die kleinste Fraktion den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses, die Obfrau des Rechnungsprüfungsausschusses ist daher ProW-Gemeinderätin Rosemarie Schauer. Denn ProW-Spitzenkandidat Hofrat Mag. Josef Hirschmann übergab ihr aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend das Mandat. Er bleibt aber weiterhin Vorsitzender von ProWildon und hat nun Zeit für tiefergehende Recherche.

Der Rechnungsprüfungsausschuss kann seine Arbeit oberflächlich oder in die Tiefe gehend machen.
Bei ProWildon sorgte schon immer vornehmlich Mag. Josef Hirschmann, dass hinterfragt wird, wenn es in der Gemeinde ums Geldausgeben geht. ProWildon will verhindern, dass Geld für notwendige Projekte fehlt.

Die Infos zu GR-Sitzung am 2. 11. 2022
von Josef Hirschmann, Wildon * GR von ProWildon und
Obmann des Prüfungsausschusses
Am Mittwoch, 2.11.2022 findet mit Beginn um 19 Uhr ein Gemeinderatssitzung statt. Das Ungewöhnliche daran:

Diese Sitzung wurde auf mein Anraten hin von 8 Gemeinderäten (SPÖ) und mir beantragt. In der Einladung steht ganz einfach als ob es unbedeutend wäre „gem. § 51 Abs 4“. Dies ist aber der Paragraf in der Gemeindeordnung, der der Opposition die Möglichkeit gibt, eine Sitzung (1/3 der Gemeinderäte) zu verlangen und auch die Tagesordnung festzulegen.

Der Grund: Wir sind es leid immer nur zu kritisieren und uns über die Untätigkeit der Gemeindeführung zu ärgern.

  • So steht jetzt eine Initiative an, die das Einsparungspotential beim Energieeinsatz in den gemeindeeigenen Gebäuden (Kultursaal, Gemeindeamt, Schulen, Gemeindewohnhäusern und Straßenbeleuchtung beurteilt und auch Maßnahmen umsetzt.
  • Durch die beschlossene Aufnahme von 3 neuen Gemeindebediensteten (darunter Amtsleiter) stellt sich die Frage nach den räumlichen Büro-Ressourcen. Diese Frage muss vor Dienstantritt des neuen Amtsleiters gelöst sein.
  • Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass bei der Endkommissionierung heuer im Frühjahr für die Kainach-Hochwasserschutz-Maßnahme (2016/17) der Bürgermeister mit GK Kammel dem Drängen des Fischereiberechtigten nachgegeben hat und weiter Steinbrocken um mehr als 12.000 Euro unterhalb der Eisenbahnbrücke in die Kainach versenkten. – Aus meiner Sicht ein völlig unnotwendiges Unterfangen, da dies außerhalb der Flussbaustrecke war und daher aus der Gemeindekasse in voller Höhe (ohne die Förderungen von Land und Bund) zu bezahlen war. Also „Für die Fisch‘“.
  • Warum geht beim Hochwasserschutz links der Mur nichts weiter?

Bei all diesen Geldausgaben muss ich immer an die standhafte Weigerung der verantwortlichen Koalition ÖVP & GRÜNE denken, unsere Hauptplatzgestaltung zu vollenden. Und daran, dass Bgm. Karl Kowald vor 500.000 Zusehern in der TV-Sendung „Bürgeranwalt“ mit dem Satz „Es ist kein Geld vorhanden“ die Unwahrheit gesagt hatte. (Siehe unten). Man könnte argumentieren, dass genau dieser Betrag (51.000 Euro), der angeblich nicht vorhanden war, einige Monate vorher der Familie Zirngast als als Entschädigung ausbezahlt worden ist – aus Missachtung der Rechtslage.

Siehe unten die „Fakten zum Schweinestall Zirngast“

Fakten zum Thema Nicht abgeholtes Geld, das der Gemeinde zusteht
17.4.22

 

BÜRGERMEISTER KOWALD SAGTE VOR 500.000 ORF-ZUSEHERN, DAS GELD AUS DER CORONA-MILLIARDE SEI VERBRAUCHT.
FAKTUM IST: ER HAT 169.402 EINFACH NICHT ABGEHOLT!

Vor einigen Tagen hat mich eine Zeitungsmeldung aufgerüttelt, wonach unsere Gemeinde noch 169.402 Euro aus der „Corona-Milliarde“ des Bundes nicht abgeholt hat. Insgesamt standen 423.505 Euro für Wildon zur Verfügung.

Da aus Landesmitteln die Bundesförderung aufgestockt wurde, steht insgesamt noch etwa die doppelte Höhe für die Gemeinde Wildon abholbereit.

Ich erinnere mich an die Sendung „Bürgeranwalt“ am 29. August vergangenen Jahres, wo Bürgermeister Karl Kowald noch mit dem Brustton der Überzeugung dargestellt hatte, es sei für ihn gar nicht so einfach, diese finanzielle Situation zu meistern, da das Geld jetzt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Er meinte das Geld, das benötigt würde, um die Hauptplatzgestaltung fertig zu stellen und die Straßen- und Gehsteigflächen zu färbeln. Die Färbelung soll neben der Signalwirkung für die Autofahrer zugunsten der Sicherheit auch einen wichtigen Beitrag gegen das Aufheizen im Sommer bei starker Sonneneinstrahlung Abhilfe schaffen. Die schwarzgeteerten Flächen heizen sich stark auf, wohingegen helle Flächen die Wärme großteils reflektieren und daher in der Nacht nicht mehr abstrahlen.

In der Prüfungsausschusssitzung im September vergangenen Jahres unter dem Vorsitz von ProWildon wurden kritisiert, dass diese Beträge noch nicht abgerufen wurden!

SEITHER IST NICHTS WEITERGEGANGEN.

Soll das Geld lieber verfallen, nur weil es wenigen Entscheidungsträgern in der Gemeindestube so gefällt? Was ist mit den GRÜNEN, die sich offenbar über den Tisch ziehen haben lassen, da ja nach ihrer Angabe eine 30er Zone für den Markt für ihre Zustimmung zur Wahl des jetzigen Bürgermeisters paktiert wurde? Sie fordern nicht ein, was sie laut Eigendarstellung selbst verlangt haben.

Was ist von einem Bürgermeister zu halten, der vor mehr als einer halben Million Fernsehzuschauern falsche Aussagen über Gemeindefinanzen getroffen hat? – Entweder er hat es nicht besser gewusst oder bewusst falsche Aussagen gemacht. Ersteres begründet sich auf Nichtwissen, zweiteres ist laut Definition eine Lüge. Beides ist für einen Bürgermeisters absolut inakzeptabel.

Was ist mit der Fertigstellung der Aframerstraße? Das Bild ist symbolisch: Der Ausbau endet dort, wo die Verantwortung des damaligen Bürgermeisters Helmut Walch und seinem engagierten Team durch die Neuwahl endete.

AB DANN IST STILLSTAND.

Warum eigentlich? Wollen ÖVP und GRÜNE nicht oder können sie es nicht? Das Geld steht abholbereit aus Bedarfszuweisungen zur Verfügung, dies fließt aber nur, wenn das Projekt fertiggestellt ist! – Und daran hapert es. Aussage einer Wildonerin: „Die sind viel zu lasch da oben“ – an der Spitze der Gemeinde.

 

Weitere Beispiele:

HOCHWASSERSCHUTZ linkes Murufer, Wurzingbach, Aframbach, Sonnenweg. NICHTS GEHT WEITER.

 

FAHRRADWEGE: Seit Bürgermeister Karl Kowald das Sagen hat, WURDE KEIN EINZIGER METER FAHRRADWEG REALISIERT – obwohl 75% Förderung vom Land vertraglich zugesagt ist.

Beispiel: Der Fahrradweg in der Aframerstraße, der plötzlich endet.

 

Frage an die GRÜNEN Verantwortungsträger: Wann gibt es eigentlich wieder Weiterführendes zur Aktion „Klimaschutzgemeinde“? Das groß angekündigte „Leaderprojekt Murspitz“ musste auch abgeblasen werden, nachdem hierfür keine Genehmigung zur touristischen Nutzung des Murspitz-Auwaldes erteilt wurde. Das Besondere: die dort ansässige Biberkolonie hat mich zum Einschreiten veranlasst, sodass mein Einspruch erfolgreich war. Der Murspitz ist ja das allerletzte Stück Auwald im Bereich des Zusammenflusses von Kainach und Mur und daher schützenswert. Das fand auch die Abteilung 13 der Landesregierung (Naturschutz) und genehmigte die Zerstörung dieses Naturjuwels nicht.

 

 

 

UND HIER AUS DER ABSCHRIFT DER ORF-SENDUNG „BÜRGERANWALT“ VOM 29. AUGUST 2021 ZITIERT,

BEI DER BÜRGERMEISTER KARL KOWALD 2 FAKTEN FÜR DIE NICHT-FERTIGSTELLUNG DES HAUPTPLATZES ANFÜHRT:

„Es gibt zwei Fakten dafür:

das eine ist, ich habe ein Budget für das neue Jahr 21 übernommen, das übrigens von der Vorgängerregierung mitbeschlossen wurde, aus diesem ist zu ersehen, dass heuer hierfür keine Ausgaben mehr vorgesehen sind, sodass ich auch ableiten kann, dass der politische Wille von der Vorgängerregierung nicht mehr so stark war.

Und zum zweiten habe ich folgende Situation, dass in diesem Budgetposten ein Eingang von 81.500 vorgesehen ist aus der Gemeindemilliarde, das ist aber im Dezember geflossen, daher in der alten Einnahmenrechnung, daher ist der Betrag von mir heuer zusätzlich aufzubringen durch Streichung anderer Ausgaben, die ich vorhabe. Und so gesehen ist es gar nicht so einfach diese Situation jetzt für mich zu meistern und dieses Geld wurde anderwärtig ausgegeben und steht mir jetzt auch nicht mehr zur Verfügung.“

 

DAS WAHRE FAKTUM: DIE GEMEINDE WILDON HAT 169.402 EURO AUS DER „CORONA-MILLIARDE“ DES BUNDES NOCH NICHT ABGEHOLT.

 

Fakten zum Fall „Bauvorhaben Schweinestall Zirngast“

Es handelt sich um eine Altlast der ehemaligen Gemeinde Weitendorf, für die nun alle Wildonerinnen und Wildoner zahlen sollen – aus Sicht von ProW völlig ungerechtfertigt. Es ist eine zugegeben schwierige Situation, in die die Marktgemeinde Wildon durch die Verantwortlichen der früheren Gemeinde Weitendorf gekommen ist.

Diese verfahrene Lage verführt, in einer nicht öffentlichen Sitzung einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen, der die leidige Sache durch einen Vergleich beenden könnte, wobei die Zahlenden alle Wildonerinnen und Wildoner sind.
ProWildon besetzt mit seinem einzigen Mandat die Obfraustelle des Prüfungsausschusses.
ProWildon sieht es als Verpflichtung, die Fakten offenzulegen.
Alles, was hier berichtet wird, ist abgesichert und belegt. Dabei werden weder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen noch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verletzt.

Fakten zur Vertraulichkeit

Unter Bezug auf die Stmk. Gemeindeordnung § 59 Abs. 3 wird der Inhalt des vertraulichen Gemeinderatsbeschlusses vom 10. Feber 2021 „Gerichtsverfahren Zirngast, LG ZRS 23 Cg 84/19p“ hiermit veröffentlicht, da weder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen noch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Hier der Beschluss im Wortlaut „Der Gemeinderat strebt einen Vergleich an und stattet den Bürgermeister bzw. Rechtsvertretung der   Marktgemeinde   Wildon   für   die   Gerichtsverhandlung   am   15.02.2021   mit   einem Verhandlungs-Mandat   in   der   Höhe   von   44.000,00   Euro   aus. Das Bauansuchen muss zurückgezogen werden und es gibt einen Verzicht auf alle weiteren Schadenersatzansprüche.“

In Vorbereitung auf die Diskussion im Gemeinderat, hat ProWildon dazu folgende Stellungnahme erarbeitet und diesen Griff in die Gemeindekasse entschieden abgelehnt.

 

Hier die Chronik des Falles

  1. 1986: Baubewilligung

Bgm. Alois Kowald als Baubehörde 1. Instanz erteilte nach einem Brand eine Baubewilligung im „Schnellverfahren“ (12.8. Ansuchen um Baugenehmigung, 13.8. Bauverhandlung, 19.8. Baubescheid) für den Bau des Stallgebäudes Nr.9.

Bereits etwa 4 Wochen später (!) wurde angeblich eine „Bestätigung“ der Gemeinde (kein Benützungsbewilligungsbescheid!) ausgestellt, dass dieses Gebäude im Sinne des Baubewilligungsbescheides vom 19.8.1986 errichtet und fertiggestellt wurde. – Ein rechtskräftiger Benützungsbewilligungsbescheid liegt jedoch bis heute (nach über 30 Jahren) nicht vor, was auch das Landesverwaltungsgericht (LVG) und der Verwaltungsgerichtshof VwGH) feststellten. Also: nicht plangemäß gebaut und keine Benützungsbewilligung!

Laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes (2015) und des Verwaltungsgerichtshofes (2018) wurde „dieses Stallgebäude mit Abweichungen errichtet. Eine darauf aufbauende Benützungsbewilligung für dieses Stallgebäude ist im Akt der belangten Behörde nicht ersichtlich“ (Zitat aus Erkenntnis des Höchstgerichtes). – Keine Benützungsbewilligung, daher keine rechtmäßige Benützung!

 

  1. 2006: Schriftliche Anfrage SPÖ-Weitendorf

In einer ausführlichen schriftlichen Anfrage der SPÖ-Fraktion an den Bürgermeister konnte in einer Gemeinderatssitzung in Weitendorf auch keine bescheidmäßige Erledigung bestätigt werden. Also nach über 20 Jahren seit Inbetriebnahme.

 

  1. 2014: Berufung als in ihren Rechten übergangene Nachbarn

Nachbarn hatten dagegen berufen, nicht Parteistellung bekommen zu haben und zur Bauverhandlung auch nicht eingeladen worden zu sein. Dies wurde in der GR-Sitzung im Juli 2014 (Weitendorf) unter Punkt 13) „Zirngast – Berufungsbescheid Stall 9 – Beratung und Beschluss (nicht öffentlich)“ behandelt.

An der Beratung nahm als juristischer Berater Mag. Clemens Strauss teil. Dieser empfahl dem Gemeinderat die Berufung abzuweisen.

 

  1. 2014 – 2015: Landesverwaltungsgericht, Graz (LVG)

Gegen diesen ablehnenden Bescheid erhoben die Nachbarn erfolgreich Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Durch das LVG wurde dieser Bescheid des Gemeinderates behoben und die Nachbarn bekamen Recht.

 

  1. 2015 – 2018: Verwaltungsgerichtshof, Wien

Nunmehr erhoben die Bauwerber Zirngast beim Verwaltungsgerichtshof, Wien, Beschwerde. Diese wurde abgewiesen (Erkenntnis vom 1.8.2018). Dadurch wurde das Bauverfahren, das seit über 30 Jahren läuft, weiter über Jahre verzögert.

Hier ist aus unserer Sicht (nach rechtskundlicher Beratung) anzumerken:

In jedem Bauverfahren haben Bauwerber das Recht des Instanzenzuges (damals „Vorstellung“ bei der Landesregierung) und der Säumnisbeschwerde. Dies wurde von den Bauwerbern nach Kenntnis von ProW verabsäumt. Deswegen kann für diese Zeit auch kein Schadenersatz erfolgreich eingeklagt werden.

 

  1. 2017: Die Marktgemeinde Wildon wird auf € 75.000 geklagt

Trotz dieses Sachverhaltes wurde Klage wegen Verdienstentganges erhoben. Die Klagschrift der Bauwerber Zirngast enthält die Forderung von 25.000 Euro jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Also total 75.000 Euro, obwohl das Stallgebäude behördlich gesperrt war.

In den Jahren 2009 und 2010 wurde auch die Volksanwaltschaft damit befasst und ein Fernsehbericht in „Bürgeranwalt“ gesendet, der die unzumutbare Geruchsbelästigung aus diesem nicht genehmigten Stall zum Thema hatte.

Wir halten es für nicht gerechtfertigt, ohne Gerichtsentscheid Steuergeld für mögliche Versäumnisse von in der Vergangenheit handelnden Gemeindeorganen freiwillig bereitzustellen. Dadurch würden auch eventuell berechtigte Regressforderungen gegen die damals handelnden Bürgermeister aussichtslos sein. Ob die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgermeistern einerseits und den Klägern andererseits für diesen Beschluss eine Rolle spielten, könnte auch noch hinterfragt werden.

Der Beschluss in der Sitzung vom 10. 2. 2021, einem Vergleich zuzustimmen, bedeutet jedenfalls für uns, Gemeindegelder willkürlich auszugeben und das wird von den zuständigen Oberbehörden zu überprüfen sein.

Mittlerweile wurde in einer öffentlichen Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 15.2.2021 der Betrag von € 44.000,- aus der Gemeindekasse den Klägern angeboten und – wie zu erfahren war, teilweise bereits ausbezahlt.